Der Bund hat beschlossen, die Preise für Gas, Fernwärme und Strom zu deckeln. Die Preisbremsen gelten ab März 2023. Januar und Februar werden rückwirkend berechnet. Alle Details finden Sie hier.
Die Bundesregierung hat die Berechnung so festgesetzt: 1/12 Ihres Jahresverbrauchs multipliziert mit dem Arbeitspreis für Gas, wie er im Dezember 2022 für Sie gilt. Dazu kommt 1/12 des Grundbetrages, wie ihn Ihr Gastarif vorsieht.
Nein. Die Höhe der Einmalhilfe im Dezember richtet sich nach einer Prognose über Ihren diesjährigen Gasverbrauch. In sie fließen zahlreiche Aspekte ein, um einen realistischen Wert zu erhalten – etwa Ihr Vorjahresverbrauch, Witterungsgegebenheiten, bauliche Energieeffizienzmaßnahmen und vieles mehr. Eine kurzfristige Erhöhung Ihrer Abschlagszahlung hätte also auf die Einmalhilfe keinen Einfluss.
Nein, denn als Kunde der Stadtwerke Glückstadt sind Ihre jährlichen Gaskosten auf 11 Abschläge verteilt. Die Bundesregierung hat die Höhe der Einmalzahlung auf 1/12 der Gaskosten festgesetzt. Da 1/12 weniger ist als 1/11 wird die einmalige Dezemberentlastung also von ihrem monatlichen Abschlag abweichen. Die Differenz werden wir in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigen.
Die Einmalzahlung bezieht sich nur auf Ihre Gaskosten. Bitte zahlen Sie die Abschläge für Strom und Wasser weiter, um hier nicht in Rückstand zu geraten.
- Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung gegeben haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Wir werden den Gasabschlag im Dezember nicht einziehen.
- Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, reduzieren Sie ihn bitte für Dezember um die Höhe Ihres Gasabschlags. Falls Sie das vergessen oder es nicht rechtzeitig schaffen: Wir schreiben Ihnen die zu viel geleistete Zahlung gut – und verrechnen Sie über Ihre Jahresrechnung, die Sie im Januar 2023 erhalten.
- Wenn Sie Ihre Überweisung monatlich selbst vornehmen, reduzieren Sie ihre Zahlung bitte für Dezember um die Höhe Ihres Gasabschlags. Falls Sie das vergessen oder es nicht rechtzeitig schaffen: Wir schreiben Ihnen die zu viel geleistete Zahlung gut – und verrechnen Sie über Ihre Jahresrechnung, die Sie im Januar 2023 erhalten
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat den gesamten Energiemarkt in eine Krise gestürzt. Russland liefert kein Gas mehr in den Westen. Deshalb sind die Preise für Erdgas und Fernwärme (und in der Folge auch für Strom, Heizöl und Pellets) drastisch gestiegen. Eine Gasmangellage hätte gravierende Folgen – für private Verbraucherinnen und Verbraucher wie für Gewerbe und Industrie. Außerdem könnte das Gasnetz, im schlimmsten Fall europaweit, zusammenbrechen.
Deshalb ist es sehr wichtig, mit Energie äußerst effizient umzugehen. Da viele unserer stromerzeugenden Kraftwerke mit Gas betrieben werden und nun nicht mehr im gewohnten Umfang zur Verfügung stehen, gilt das auch für Strom.
„Jede Kilowattstunde zählt“ – mit diesem Aufruf hat sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck schon im Sommer an alle Deutschen gewandt. Wir unterstützen diesen Aufruf ausdrücklich. Auf unserer Webseite finden sie hier einige einfache Hinweise, wie sich Strom und Gasverbrauch mit wenig Aufwand reduzieren lassen.
Um das Gasnetz stabil zu halten, müssen starke Schwankungen bei Einspeisung und Entnahme durch sogenannte Regelenergie ausgeglichen werden. Die Kosten dafür soll diese Umlage auffangen.
Wegen der Gaskrise hat die Bundesregierung die Befüllung der deutschen Gasspeicher zur vordringlichen Aufgabe erklärt. Die Gasspeicherumlage soll die Kosten abmildern, die durch diese Priorisierung entstehen. Sie wurde zum 1. Oktober 2022 eingeführt und läuft zum 1. April 2024 aus.
Die Gasbeschaffungsumlage, oder kurz Gasumlage, wird doch nicht erhoben. Das hat die Bundesregierung im Oktober beschlossen. Ihre „kleinen Schwestern“, die Gasspeicherumlage und die Regelenergieumlage, bleiben hingegen. Sie belaufen sich auf
- 0,570 Cent pro Kilowattstunde (Regelenergieumlage)
- 0,059 Cent pro Kilowattstunde (Speicherumlage)