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FAQ

Ihnen ist eine Straßenlaterne aufgefallen, die nicht oder nicht richtig funktioniert. Melden Sie uns die Laterne bitte unter netzleitstelle@stadtwerke-steinburg.de Dabei Straße und am besten auch eine Hausnummer nicht vergessen. Vielen Dank!

 

Straßenlaterne Laterne Straßenbeleuchtung kaputt defekt

Der Bund hat beschlossen, die Preise für Gas, Fernwärme und Strom zu deckeln. Die Preisbremsen gelten ab März 2023. Januar und Februar werden rückwirkend berechnet. Alle Details finden Sie hier.

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat den gesamten Energiemarkt in eine Krise gestürzt. Russland liefert kein Gas mehr in den Westen. Deshalb sind die Preise für Erdgas und Fernwärme (und in der Folge auch für Strom, Heizöl und Pellets) drastisch gestiegen. Eine Gasmangellage hätte gravierende Folgen – für private Verbraucherinnen und Verbraucher wie für Gewerbe und Industrie. Außerdem könnte das Gasnetz, im schlimmsten Fall europaweit, zusammenbrechen.

Deshalb ist es sehr wichtig, mit Energie äußerst effizient umzugehen. Da viele unserer stromerzeugenden Kraftwerke mit Gas betrieben werden und nun nicht mehr im gewohnten Umfang zur Verfügung stehen, gilt das auch für Strom.

„Jede Kilowattstunde zählt“ – mit diesem Aufruf hat sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck schon im Sommer an alle Deutschen gewandt. Wir unterstützen diesen Aufruf ausdrücklich. Auf unserer Webseite finden sie hier einige einfache Hinweise, wie sich Strom und Gasverbrauch mit wenig Aufwand reduzieren lassen.

Sogenannter „Grundversorger“ in einem Gebiet ist das Unternehmen, das dort – zu einem bestimmten Stichtag – die meisten Kunden mit Energie oder Wärme beliefert. In Itzehoe und einigen umliegenden Gemeinden sind das Eure Stadtwerke Itzehoe. Hier sorgen wir dafür, dass niemand plötzlich ohne Strom und Gas dasteht.

Neuregelung von Grund- und Ersatzversorgung

Seit Herbst 2021 ist der Energiemarkt erheblichen Preissteigerungen ausgesetzt. Die Insolvenz oder Betriebsaufgabe einiger Energie-Discounter hat in diesem Zusammenhang zu zusätzlichen Spannungen geführt. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen gesetzlichen Anspruch auf Belieferung mit Energie – das ist gut und wichtig. Nun stehen allerdings viele Energieanbieter vor der Aufgabe, von heute auf morgen und in großem Umfang Kundinnen und Kunden zu beliefern, für die vorher kein Strom und Gas beschafft worden ist.

Deshalb hat der Gesetzgeber im Sommer 2022 eine Neuregelung beschlossen. In Fällen, in denen ein Anbieter seinen Lieferverpflichtungen gegenüber Kundinnen und Kunden nicht nachkommt – etwa durch Insolvenz – greift eine dreimonatige Ersatzversorgung durch den jeweiligen Grundversorger. Kundinnen und Kunden können innerhalb dieser drei Monate jederzeit zu einem anderen Versorger oder in einen Sondervertrag wechseln, wenn dieser angeboten wird. Nach drei Monaten endet die Ersatzversorgung.

Wen betreffen die neuen Regeln?

Eigentlich gelten sie für alle – für Geschäftskundinnen und -kunden allerdings nur, wenn ihr Verbrauch unter 10.000 kWh im Jahr liegt und sie am Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz angeschlossen sind. Fallen Sie nicht in diese Gruppe, setzen Sie sich bei Fragen bitte mit uns in Verbindung. Ihre Ansprechpartner finden sie hier.

Preisgestaltung

Die Preise in der Ersatzversorgung können immer zum 1. und 15. eines Monats auf Basis kurzfristiger Beschaffungskosten angepasst werden. Wir informieren Sie auf unseren Internetseiten transparent darüber, welche Kosten dem jeweils aktuellen Ersatzversorgungstarif zugrunde liegen.

Die Preise in der Grundversorgung sind für alle Kundinnen und Kunden gleich – und zwar unabhängig davon, wann der Tarif abgeschlossen wird.

Die Preisblätter zu unserer Grund- und Ersatzversorgung finden Privatkunden hier und Geschäftskunden hier (bis zu 10.000 kWh Verbrauch im Jahr).

Ihre monatliche Abschlagszahlung berechnen wir ganz individuell – nämlich auf  Basis Ihres Verbrauchs im Vorjahr. Wir gehen dabei davon aus, dass Sie im anstehenden Lieferzeitraum etwa  ähnlich verbrauchen werden wie im zurückliegenden. Den Energiepreis, der sich daraus ergibt, verteilen wir auf die monatlichen Abschläge. Übrigens: Eure Stadtwerke verlangen nur elf Teilbeträge. Im Januar ist kein Abschlag fällig. In diesem Monat erstellen wir unsere Jahresendabrechnung für Sie – und errechnen auch Ihre Abschläge fürs neue Jahr, die dann ab Februar zu zahlen sind.

Ganz einfach über unseren Tarifrechner! Tragen Sie dort bitte Ihre Postleitzahl und Ihren geschätzten Jahresverbrauch ein. Anschließend erhalten Sie sofort ein Ergebnis, das Ihnen die für Sie optimalen Tarife aufzeigt. Sie finden unseren Tarifrechner direkt auf der Startseite.

Die Stadtwerke Glückstadt setzen auf regional erzeugten, klima- und umweltschonenden Strom. Dazu kooperieren wir mit der Steinbeis Energie GmbH. Sie erzeugt an ihrem Glückstädter Standort Ökostrom in einer hocheffizienten Anlage für Kraft-Wärme-Kopplung. Einen genauen Einblick verschafft Ihnen übrigens unser „Strommix“, den Sie sich hier anschauen können.

Rufen Sie uns an! Unseren Entstördienst erreichen Sie rund um die Uhr an jedem Tag im Jahr unter dieser Rufnummer: 04124 936-111

Alle Netzbetreiber verwenden Strom-, Gas- und Wasserzähler, die nach gesetzlichen Vorgaben geeicht sind. Wenn Sie vermuten, dass Ihr Zähler diese Anforderungen nicht erfüllt, können Sie bei Ihrem Netzbetreiber eine Prüfung beantragen. Er wird Sie gern über Einzelheiten ins Bild setzen. Oft liegen die Ursachen für hohe Verbrauchswerte übrigens in ineffizienten oder gar defekten Verbrauchsgeräten; auch eine Gerätenutzung, die sich ungünstig auf den Stromverbrauch auswirkt, kommt in Frage.

Sie können uns Ihre Zählerstände online durchgeben oder sie uns per Mail mitteilen.