Ab März fallen die Abschläge für Erdgas, Strom und Fernwärme für Kundinnen und Kunden im Verbund der Stadtwerke Steinburg niedriger aus. Rund 70.000 Informationsschreiben zu den Preisbremsen sind unterwegs. In den Briefen klären wir Sie darüber auf, wie sich die Zuschussmaßnahmen des Bundes konkret auf jeden einzelnen Haushalt auswirken.

Erst Anfang vergangener Woche haben wir die letzten Testdurchläufe mit den Buchungssystemen hinter uns gebracht. Davor lag wochenlange gemeinsame Arbeit mit einem IT-Dienstleister, um die Anforderungen des Bundes an die Informationsschreiben umzusetzen. Denn: Entlastungskontingente, Entlastungsbeträge und vor allem die „preisgebremsten” Abschläge bei Strom, Erdgas und Fernwärme fallen für alle Kundinnen und Kunden individuell und verbrauchsabhängig aus. Damit die Schreiben leicht zu lesen und zu verstehen sind, haben wir ihnen zusätzlich einen Erklär-Bogen beigelegt – quasi als Legende. An diesem Muster zeigen wir auf, welche Info wo steht und was sie bedeutet.

Die gute Nachricht für Sie lautet jedenfalls: Zum 1.3. greifen die neuen, geminderten Abschläge. Im März-Abschlag sind dabei auch schon die Entlastungen für die Monate Januar und Februar enthalten. Der Flaschenhals ist im Moment allenfalls noch die Auslieferung der Briefe. Wir bitten Sie um Verständnis, falls Sie Ihr Schreiben erst in der zweiten Wochenhälfte bekommen. Es ist trotzdem sichergestellt, dass ab März schon die neuen, niedrigeren Abschläge eingezogen werden. Für Kundinnen und Kunden, die selbst überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, empfehlen wir: Warten Sie, bis Sie Ihr Schreiben erhalten haben und überweisen Sie dann den neuen, reduzierten Abschlag.

Die hohen Preise für Wärme und Strom belasten Haushalte und Betriebe stark. Die Bundesregierung hat daher seit dem Frühjahr umfangreiche Entlastungspakete geschnürt. Jetzt kommen zusätzlich die Strom- und Gaspreisbremse. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Wie sollen die Preisbremsen funktionieren?

Für Privathaushalte und kleinere Unternehmen (Wärmeverbrauch bis 1,5 Mio. kWh, Stromverbrauch bis 30.000 kWh) arbeiten alle Energiepreisbremsen nach einem sehr ähnlichen Prinzip.

  • Auf Basis Ihrer zurückliegenden Verbräuche wird Ihr Kontingent für 2023 veranschlagt.
  • Für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs begrenzt das Gesetz den Preis pro Kilowattstunde (kWh) – und zwar inklusive aller Steuern und Abgaben, Umlagen und Netzentgelte.Die Kosten für die Preisdeckel übernimmt bei Gas und Fernwärme der Bund. Beim Strom fließen auch Mittel ein, die über die Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne bestimmter Energieerzeugungsunternehmen entstehen.Für die restlichen 20 Prozent Ihres Verbrauchs, also den Verbrauch, der über das Basiskontingent hinausgeht, gelten die Preise des Versorgers.

Welche Preise gelten für die 80 Prozent Basisverbrauch?

  • Bei Erdgas wird der Preis auf 12 Cent brutto pro kWh gedeckelt.
  • Für Fernwärmekundinnen und -kunden liegt der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent/kWh.
  • Der Strompreis wird auf 40 Cent/kWh brutto festgelegt

Ab wann sollen die Preisbremsen gelten?

Alle Preisbremsen gelten ab März 2023 bis Dezember 2023, mit einer Verlängerungsoption bis April 2024. Für Januar und Februar 2023 sollen die Entlastungsbeträge rückwirkend berücksichtigt werden. Das bedeutet: Die erste Entlastung im März 2023 umfasst den Zeitraum ab Jahresbeginn.

Woher weiß ich meine neuen Abschläge?

Wir werden Sie bis zum 1. März 2023 über die Höhe der „gedeckelten“ Abschläge informieren – sowohl bei Strom als auch bei Gas bzw. Fernwärme. Darüber hinaus teilen wir Ihnen dann mit, welche Verbräuche bei Ihnen als Entlastungskontingente (80 % des veranschlagten Gesamtverbrauchs bei Strom, Gas und Fernwärme) zugrunde gelegt werden und wie hoch sich Ihre Ersparnis durch die Preisdeckel darstellt.

Lohnt sich Energiesparen unter den Preisbremsen überhaupt noch?

Unbedingt! Und dafür gibt es drei Gründe:

  • Nur ein Teil des Verbrauchs wird subventioniert.
  • Dem Klima schaden subventionierte CO2-Emissionen genauso wie nicht subventionierte.
  • Und: Wer Energie spart, kann finanziell profitieren! Denn in der kommenden Jahresrechnung werden eingesparte Kilowattstunden mit dem nicht gedeckelten, höheren Tarifpreis vergütet!

Wie kann ich durch Energiesparen finanziell profitieren?

In der Jahresabrechnung 2023 wird am Ende der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Liegt der unter dem veranschlagten, wird jede gesparten Kilowattstunden mit dem nicht gedeckelten Tarifpreis verrechnet. Kurz: Wer Energie spart, profitiert!

Ein Rechenbeispiel zur Gaspreisbremse:

  • Gasverbrauch 15.000 kWh im Jahr – bei einem Vertragspreis von 15 Cent/kWh
  • Kosten des Jahresverbrauchs ohne Gaspreisbremse: 2.250
  • Kosten des Jahresverbrauchs mit Preisbremse: 1.890 €
    • Berechnung: 80 Prozent des Verbrauchs (in unserem Beispiel sind das 12.000 kWh) kosten 12 Cent pro kWh; die restlichen 20 Prozent (also 3.000 kWh) kosten 15 Cent je kWh

Sie sparen in unserem Beispiel 2023 also 360 € durch die Gaspreisbremse. Dieser Betrag wird zu gleichen Teilen auf Ihre monatlichen Abschläge verteilt. Die Entlastung für Januar und Februar erhalten Sie zu dem Zeitpunkt, an dem der Märzabschlag fällig wird (das kann April sein, wenn Ihr monatlicher Abschlag jeweils nachträglich zu zahlen ist)

Beispielhafte Einsparpotenziale:

  • Guthaben per Jahresrechnung bei 1.000 kWh Einsparung: 150,00 €
  • Guthaben per Jahresrechnung bei 5.000 kWh Einsparung: 750,00 €

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.bdew.de zu laden.

Inhalt laden

– Alle Angaben ohne Gewähr –

Was bedeuten die Preisbremsen für Industriekunden?

Im Bereich Wärme erhalten Großverbraucher ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres Gas-Verbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7 ct/kWh bzw. 7,5 ct/kWh bei größeren Fernwärmekunden.

Stromkundinnen und -kunden mit einem Verbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an.

In den Rathäusern der Region Aufmerksamkeit zu bekommen, ist für eine Aktion wie EnerWIEsparen ein schönes Feedback. Deshalb hat uns die Unterstützung von Bürgermeister Rolf Apfeld sehr gefreut. „Energiesparen ist in diesem Winter ein zentrales Thema. Deshalb ist es gut, dass die Stadtwerke es ganz oben auf der Agenda haben“, betont Apfeld. Die Energiekrise treibe alle um. Umso wichtiger sei es, darüber ins Gespräch zu kommen. „Ich wünsche mir, dass sich enerwiesparen.de zu einem Medium für viele Ideen und vielfältigen Austausch entwickelt.“ Wichtig sei, vor Ort Zeichen zu setzen. Deshalb habe die Stadt bereits frühzeitig mehr als 90 Prozent der Straßenbeleuchtung auf LED umgestellt. Die weihnachtliche Baumbeleuchtung am Fleth wird in diesem Jahr ausbleiben. „Erst heute wird uns bewusst, wie günstig Energie war. Wir merken, wenn gewohnte Dinge auf einmal fehlen. Insofern setzen wir mit dem Weihnachtsbaum ein Zeichen der Solidarität“, ergänzt Glückstadts Bürgermeister.

Fangen wir mit einem aktuellen und besonders perfiden Fall an: Jemand klingelt an der Haustür. Es geht um Strom und der Mann an der Tür erzählt, er könne ein günstiges und gutes Angebot unterbreiten. Die Energiekosten sind aktuell hoch, also will sich die Wohnungsmieterin mal anhören, was der Verkäufer zu bieten hat. Rasch sorgt der Eindringling dafür, die Stadtwerke-Unterlagen zu sehen – und mit dem Versprechen, 150 Euro günstiger zu sein, entlockt der Mann der Dame ihre Unterschrift. Dann geht alles ganz schnell, und der Typ ist wieder aus der Tür. Erst als die Dame bemerkt, dass sie gar keine Kopie der unterschriebenen Unterlagen hat, schöpft sie Verdacht – und meldet sich besorgt bei uns. Die Fakten:

  • Wer keine Anschrift seines Vertragspartners hat, kann nicht widerrufen. Nach 14 Tagen ist das Widerrufsrecht verstrichen. Oft warten die Trickser mit der Zusendung der Vertragsunterlagen, bis die Frist um ist.
  • Melden Sie sich in so einem Fall so rasch wie möglich bei uns unter der Nummer 04124 9360. Lassen Sie einen Vermerk hinterlegen, dass Sie nicht kündigen wollen. Wir lehnen dann den Antrag auf Lieferantenwechsel ab, sobald er bei uns eintrifft. Das hilft in den allermeisten Fällen. Wenn nicht, bleibt ihnen nur die ordentliche Kündigung des neuen Energielieferanten.
  • Am besten: Sie schließen erst gar keinen Vertrag an der Haustür ab. Lassen Sie sich eine Visitenkarte geben und verweisen Sie darauf, dass Sie sich melden würden, falls Sie ein Angebot gemacht bekommen möchten.

Bei Telefonverträgen haben Sie etwas bessere Karten

Gern melden sich dubiose Energieverkäufer auch per Telefon. Hier gilt es, vor allem eines zu beherzigen: Niemals die Zählernummer herausgeben! Sie genügt, um eine Vertragskündigung und einen Versorgerwechsel anzustoßen. Falls das ohne Ihr Wollen passiert: Ihre Widerrufsfrist beginnt erst, wenn Ihnen der neue Vertrag zugegangen ist. Sie haben dann 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.

Was Sie tun können, um Telefontricksern nicht auf den Leim zu gehen:

  • Machen Sie den Anrufer oder die Anruferin darauf aufmerksam: Werbeanrufe per Telefon sind ohne Ihre Einwilligung verboten.
  • Geben Sie niemals Kundendaten heraus.
  • Lassen Sie sich den Namen des Anrufers oder der Anruferin, die Telefonnummer und den Namen des Unternehmens geben, für das angerufen wird.
  • Kontaktieren Sie uns, Ihre Informationen helfen uns, Schritte gegen unseriöse Firmen zu unternehmen und andere Kundinnen und Kunden zu warnen.
  • Melden Sie unerlaubte Telefonwerbung auch der Bundesnetzgentur.

Und wie gesagt, falls das Kind schon in den Brunnen gefallen ist: Sobald Sie Ihre Auftragsbestätigung oder Vertragsunterlagen bekommen, widersprechen Sie per Einschreiben und Rückschein. 14 Tage haben Sie dafür Zeit. Eine Mustervorlage für Ihren Widerruf finden Sie hier bei der Verbraucherzentrale.

Gute Nachrichten waren für Gaskundinnen und -kunden in den zurückliegenden Monaten eher rar. Umso erfreulicher daher, dass der Trading Hub Europe (THE) nun mitgeteilt hat, dass bei der Gasspeicherumlage an den aktuellen 0,059 Cent pro Kilowattstunde festgehalten wird. Das Gesetz zu dieser Umlage schreibt vor, ihre Höhe regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzusetzen. Die nächste Überprüfung findet nun zum 1. Juli 2023 statt.

Die Gasspeicherumlage wird seit dem 1. Oktober 2022 erhoben. Sie federt die Kosten ab, die entstehen, um deutsche Gasspeicher rechtzeitig und ausreichend zu füllen. Zum April 2024 soll die Umlage wieder auslaufen. Für diesen Winter hatte Deutschland seine Speicherziele vorzeitig erreicht. Seit dem 15.11.2022 sind die nationalen Gasspeicher zu 100 Prozent gefüllt.

Die sogenannte Dezemberhilfe sieht vor, dass der Bund den Erdgas- bzw. Fernwärmeabschlag übernimmt, den Verbraucherinnen und Verbraucher im Dezember an ihre Versorger zahlen. Wir erklären, wie diese Einmalzahlung ablaufen soll:

Was muss ich tun, um die Entlastung für Dezember zu erhalten?

  • Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung gegeben haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Wir werden den Gas- bzw. Fernwärmeabschlag im Dezember nicht einziehen.
  • Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder selbst überweisen, reduzieren Sie den Betrag bitte im Dezember um die Höhe Ihres Erdgas- bzw. Fernwärmeabschlags. Falls Sie das vergessen oder es nicht rechtzeitig schaffen: Wir schreiben Ihnen die zu viel geleistete Zahlung gut – und verrechnen Sie über Ihre Jahresrechnung, die Sie im Januar 2023 erhalten.

Wie errechnet sich der Betrag für die Einmalzahlung?

Für Erdgas legt das Gesetz die Berechnung so fest: 1/12 Ihres Jahresverbrauchs multipliziert mit dem Arbeitspreis für Gas, wie er im Dezember 2022 für Sie gilt. Dazu kommt 1/12 des Grundbetrages, wie ihn Ihr Gastarif vorsieht.

Für Fernwärme gilt: Grundsätzlich ersetzt der Bund Fernwärmekundinnen und -kunden 120 % des Septemberabschlags. Allerdings geht das Gesetz dabei von 12 Abschlägen jährlich aus. Als Kunde der Stadtwerke Glückstadt sind Ihre jährlichen Wärmekosten auf 11 Abschläge verteilt. Ihre Einmalzahlung errechnet sich daher so: Septemberabschlag mal 11 geteilt durch 12 mal 1,2. Beispiel: Bei einem Abschlag von 100 Euro im September beläuft sich die Einmalzahlung auf 110 Euro.

Entspricht die Höhe der Einmalzahlung genau meinem monatlichen Gas- bzw. Fernwärmeabschlag?

Ihre jährlichen Erdgas- bzw. Fernwärmekosten werden bei den Stadtwerken Glückstadt auf 11 Abschläge verteilt. Da die Bundesregierung grundsätzlich von 12 Abschlägen ausgeht, wird sich die Einmalzahlung von der Höhe Ihres üblichen Dezemberabschlags unterscheiden. Die Differenz werden wir in Ihrer kommenden Jahresrechnung berücksichtigen.

Mein diesjähriger Jahresverbrauch steht noch gar nicht fest – kann ich die Höhe der Dezemberhilfe steigern, indem ich jetzt noch meinen Abschlag erhöhe?

Nein. Bei Fernwärme wird der Septemberabschlag zugrunde gelegt. Bei Erdgas richtet sich die Höhe der Einmalhilfe nach einer Prognose über Ihren diesjährigen Gasverbrauch. In sie fließen zahlreiche Aspekte ein, um einen realistischen Wert zu erhalten – etwa Ihr Vorjahresverbrauch, Witterungsgegebenheiten, bauliche Energieeffizienzmaßnahmen und vieles mehr. Eine kurzfristige Erhöhung Ihrer Abschlagszahlung hätte also auf die Einmalhilfe keinen Einfluss.

Was ist bei der Einmalzahlung im Dezember zu beachten?

Die Einmalzahlung bezieht sich nur auf Ihre Erdgas- bzw. Fernwärmekosten. Bitte zahlen Sie die Abschläge für Strom und Wasser weiter, um hier nicht in Rückstand zu geraten.

Werden für die Einmalzahlung persönliche Daten übermittelt?

Wir regeln alle Formalitäten, die im Zusammenhang mit der Einmalzahlung anfallen. Für die Abwicklung ist es allerdings erforderlich, bestimmte persönliche Daten weiterzuleiten. Das betrifft konkret: Name, Anschrift und, soweit hinterlegt, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Wir hören erneut von mehreren Kunden, dass eine Drückerkolonne in Glückstadt unterwegs ist – und sich diese Leute als Stadtwerke-Mitarbeiter ausgeben. Eine dringende Warnung: Es handelt sich NICHT um unsere Mitarbeiter. Geben Sie bitte keinesfalls sensible Daten wie Zählerstände oder Kundennummer weiter. Kommen Sie im Zweifel im Kundenzentrum vorbei oder rufen Sie uns an.

Das Thema Energie brennt zurzeit allen unter den Nägeln. Bei uns binden die zahlreichen Neuerungen bei Gas und Fernwärme gerade viel Kapazität. Dazu kommt: Der Ansturm auf unsere Telefone im Kundenservice ist hoch wie nie. Anfragen per Post und E-Mail nehmen enorm zu. Wir bitten Sie daher um Verständnis, falls Sie in die Warteschleife geraten oder eine Bearbeitung etwas länger dauert: Unser Team gibt sein Bestes, um jedes Anliegen rasch zu klären.

Der Hintergrund

Die aktuelle Lage stellt uns vor ungeahnte Herausforderungen. Seit Monaten ruft die Gaskrise immer neue Lösungen auf den Plan. Oft sind sie schon kurze Zeit später wieder hinfällig. Weil viele Ihrer Fragen in diese Richtung zielen, hier nochmals die zurzeit bekannten Infos im Überblick.

Gas- und Fernwärmepreise werden sinken

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Anstieg der Energiekosten zu begrenzen. Die drei wesentlichen Aspekte sind dabei im Augenblick:

  • die Gasumlage wird nicht erhoben
  • eine Gaspreisbremse soll künftig die Kosten für Gas deckeln
  • die Mehrwertsteuer für Erdgas und Fernwärme sinkt von 19 auf 7 %

Wirklich sicher ist zurzeit dabei nur, dass die Gasumlage entfällt und der Gaspreis damit netto um 2,41 Cent pro Kilowattstunde (kWh) günstiger wird. Durch die Absenkung der Mehrwertsteuer verringern sich die tatsächlichen Kosten noch weiter. Wir werden die Senkung selbstverständlich 1:1 an Sie weitergeben.

Erhalten bleiben die Gasspeicherumlage (0,059 Cent/kWh netto) und die Regelenergieumlage (0,57 Cent/kWh netto). Sie erhalten in diesen Tagen aktualisierte Preisanpassungsschreiben, die diese Entwicklungen berücksichtigen.

Ausgestaltung der Gaspreisbremse noch unklar

Die angekündigte Gaspreisbremse soll die Wärmekosten noch weiter nach unten korrigieren. Zurzeit liegen Vorschläge auf dem Tisch, wonach die Bundesregierung in diesem Jahr eine weitere Einmalzahlung leisten könnte. Außerdem ist im Gespräch, ab dem kommenden Frühjahr die Preise für Gas zu deckeln – zumindest bis an eine gewisse Verbrauchsgrenze. Hier ist man aber auf Regierungsseite noch in der Diskussion. Eine Konkretisierung wird für die kommenden Wochen erwartet.

Übrigens: Auch wenn die Kosten für Wärme jetzt eingedämmt werden – Gas bleibt in diesem Winter ein knappes Gut. Wer sparsam damit umgeht hilft, dass wir alle gut über den Winter kommen.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission schlägt ein zweistufiges Entlastungsverfahren für Gas- und Fernwärmekunden vor. Die Zustimmung der Bundesregierung wird Mitte Oktober erwartet. Mehr dazu finden Sie hier: https://www.tagesschau.de/inland/energiekrise-expertenkommission-101.html

Die genauen Details der neuen Gaspreispreisbremse stehen noch nicht fest. Sie sollen bis Mitte Oktober von einer Kommission erarbeitet werden. Ziel ist offenbar, die Kosten für den Basisverbrauch zu deckeln. 200 Milliarden Euro will die Bundesregierung dafür bereitstellen.

Was bedeutet das für unsere Kundinnen und Kunden? Die Kosten für Erdgas fallen jetzt deutlich geringer aus. Das hat mehrere Gründe:

  • Weil die Gaspreise gedeckelt werden, entfällt die Gasumlage. Sie sollte eigentlich ab dem 1. Oktober erhoben werden. Der Gaspreis mindert sich dadurch pro verbrauchter Kilowattstunde Gas um ca. 2,4 Cent netto.
  • Die Gaspreisbremse wird zumindest einen Teil des verbrauchten Erdgases billiger machen. In welchem Umfang steht noch nicht fest.
  • Die Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme wird ab 1. Oktober von 19 auf 7 % gesenkt. Die Regelung gilt bis März 2024. Das hat der Bundestag am heutigen Freitag beschlossen.

Auch für uns sind diese zahlreichen und kurzfristigen Veränderungen neu. Sie bedeuten ein Umsteuern und Neuberechnen an vielen Stellen. Wir tun unser Bestes, um alle Kostenerleichterungen unbürokratisch und schnell an Sie weiterzugeben. Und wir halten Sie hier natürlich auf dem Laufenden, sobald die Ausgestaltung der Gaspreisbremse im Detail klar ist.

Abschließend noch ein Hinweis zum Thema Energiesparen. Die anstehenden Maßnahmen dienen dazu, die hohen Energiepreise zu bändigen. Mehr Erdgas steht deshalb nicht zur Verfügung. Um die Preise für Wärmeenergie nicht weiter in die Höhe zu treiben und eine Gasmangellage zu vermeiden, ist es weiterhin wichtig, den Verbrauch von Erdgas so weit wie möglich einzuschränken – damit wir gemeinsam gut über den Winter kommen.