Fortunabad
Einfach mal abtauchen
Das Fortunabad ist eine Institution in unserer Region. Wahrscheinlich haben die allermeisten, die in Glückstadt und Umgebung groß geworden sind, hier schwimmen gelernt. Immer vom Früh- bis in den Spätsommer präsentiert sich unser schmuckes Bad als beliebter Anlaufpunkt für die ganze Familie: mit Riesenrutsche, Wildbach, Spaß- und Springerbecken, Plansch- und Schwimmbecken, Massagedüsen, Sprudelliege und vielen tollen Events wie das Mondschein- und das 24-Stunden-Schwimmen.
Übrigens: Damit aus schön noch schöner wird, laufen aktuell Planungen für viele weitere Modernisierungen. Mit eingegangen in die Konzeption ist eine umfangreiche Befragung der Fortunabad Besucherinnen und Besucher. Umsetzungsziel für die erneute Schönheitskur: die Saison 2023.
Montag, Dienstag,
Mittwoch & Freitag
06:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 19:00 Uhr
Donnerstag
06:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 20:00 Uhr
Wochenende
und Feiertage
08:00 – 18:00 Uhr
Bitte beachten Sie den Badeschluss jeweils 20 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten.
In Abhängigkeit von den Witterungsbedingungen und den Besucherzahlen behalten sich die Stadtwerke vor, die Badezeiten ab Ende August zu verkürzen und gegebenenfalls auch die Badesaison vorzeitig zu beenden. Bitte beachten Sie dazu unsere Informationen in der örtlichen Presse und die Aushänge im Freibad. Zu den Öffnungszeiten wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei starker Inanspruchnahme des Freibades jeweils am Mittwoch wegen zusätzlich erforderlicher Reinigungsarbeiten die Badöffnung um 8:00 Uhr erfolgt. Eine Information wird am Vortag durch besondere Bekanntmachung am Eingang vorgenommen.
Im Auftrag der Stadt Glückstadt betreiben wir das Fortuna-Bad in erfolgreicher Partnerschaft mit dem gleichnamigen Förderverein. Riesenrutsche, Wildbach, Spaß- und Springerbecken, Plansch- und Schwimmbecken, Massagedüsen und Sprudelliege garantieren Entspannung und Erholung von Mai bis August voller Spaß und guter Laune. Außerdem surfen Sie kostenlos mit dem WLAN-Hotspot des Fördervereins.
Die aufgeführten Vergünstigungen werden nur bei Vorlage amtlicher Nachweise gewährt. Begleitpersonen von Schwerbehinderten zahlen kein Eintrittsgeld bei entsprechendem Vermerk im Schwerbehindertenausweiß.
Wegen der Pandemie eingeschränkter oder eingestellter Badebetrieb ist kein Erstattungsgrund für bereits gezahlten Eintritt, das gilt auch für die Saison-, Familien- und Zwölferkarten (siehe Bade-und Benutzungsordnung).