Parallel zur Einführung der neuen Gasumlagen hat die Bundesregierung beschlossen, die Mehrwertsteuer für Gaslieferungen von 19 auf 7 Prozent zu senken. So soll der starke Anstieg der Energiepreise für Haushalte und Unternehmen zumindest teilweise abgefedert werden.

Zunächst war beabsichtigt, auf die neuen Gasumlagen gar keine Mehrwertsteuer zu erheben. Das ließen geltende EU-Gesetze allerdings nicht zu. Nachdem nun die Höhen aller neuen Gasumlagen feststehen, hat die Bundesregierung deshalb die generelle Senkung der Mehrwertsteuer auf den Preis für Gaslieferungen beschlossen. Sie soll bis zum 31. März 2024 gelten.

Welche neuen Umlagen kommen auf Sie zu?
Ab 1. Oktober gelten insgesamt drei neue Umlagen. Sie werden regelmäßig überprüft und können alle drei Monate angepasst werden:

  • Gasbeschaffungsumlage: Sie beträgt 2,419 Cent pro kWh und soll Lieferanten stützen, die zurzeit Gas zu einem Vielfachen des Preises einkaufen, zu dem sie es aufgrund bestehender Verträge verkaufen können.
  • Gasspeicherumlage: Ihre Höhe ist auf 0,059 Cent pro kWh festgesetzt und soll sicherstellen, dass Deutschlands Gasspeicher für den Winter maximal befüllt werden.
  • Regelenergieumlage: Sie soll mit 0,57 Cent pro kWh zu Buche schlagen. Die sogenannte Regelenergie dient dazu, unser Gasnetz stabil zu halten – bei schwankenden Gasflüssen zukünftig ein wichtiger Sicherheitsfaktor. Die Regelenergieumlage ist nicht „neu“, betrug aber zuletzt 0 Cent.

 

Wann werden sich die neuen Umlagen auswirken?
Die Mehrwertsteueränderung beim Gaspreis muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Wir planen deshalb, die neuen Umlagen ab dem 1. November an unsere Kundinnen und Kunden weiterzugeben.

Wir sind für Sie da!
Sie haben Fragen zu den neuen Gasumlagen? Sie möchten Ihre monatlichen Abschläge vorsorglich anpassen oder benötigen bei einem anderen Energiethema unsere Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an – persönlich im Kundenzentrum und am Telefon oder schreiben Sie uns eine E-Mail.