Die Bundesregierung hat die Mehrwertsteuer für Gaslieferungen von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Diese Regelung gilt von Oktober 2022 bis März 2024. Wir geben die Mehrwertsteuersenkung selbstverständlich 1:1 an Sie weiter.

Ganz einfach: Ihr Zähler misst zwar in Kubikmeter (m3) und abgerechnet wird nach Kilowattstunden (kWh) – aber für unsere Region gilt die Faustformel: Kubikmeter x 11 ergibt einen guten Näherungswert für den Verbrauch in Kilowattstunden.

Ein Rechenbeispiel: Zählerstand Montagmorgen 1000 m3, Zählerstand am Freitagabend 1025 m3. Die Differenz von 25 m3 mit 11 malnehmen: ergibt rund 275 kWh Verbrauch in fünf Tagen. Übrigens: Bei einem durchschnittlichen 4-Personen Haushalt wäre bei diesem Verbrauch noch Sparpotenzial drin.

Nein, Erdgas ist ungiftig. Das Einatmen ist völlig ungefährlich.

Ganz einfach über unseren Tarifrechner! Tragen Sie dort bitte Ihre Postleitzahl und Ihren geschätzten Jahresverbrauch ein. Anschließend erhalten Sie sofort ein Ergebnis, das Ihnen die für Sie optimalen Tarife aufzeigt. Sie finden unseren Tarifrechner direkt auf der Startseite.

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, Erdgas einen Warngeruch beizumischen. Den auffallend chemischen, alarmierenden Geruch verbinden Sie instinktiv mit Gas. Öffnen Sie alle Fenster und entzünden Sie kein Feuer (z.B. Zigaretten). Betätigen Sie keine Lichtschalter und benutzen Sie keine elektrischen Geräte – auch dabei können Funken entstehen. Kontaktieren Sie bitte sofort unsere Entstörungsstelle unter 04124 936-111. Nutzen Sie dafür kein Telefon im Haus! Gehen Sie nach draußen, um den Anruf mit Ihrem Handy zu tätigen oder nutzen Sie ein Telefon im Nachbarhaus.

Ihre monatliche Abschlagszahlung berechnen wir ganz individuell – nämlich auf  Basis Ihres Verbrauchs im Vorjahr. Wir gehen dabei davon aus, dass Sie im anstehenden Lieferzeitraum etwa ähnlich verbrauchen werden wie im zurückliegenden. Den Energiepreis, der sich daraus ergibt, verteilen wir auf die monatlichen Abschläge. Übrigens: Eure Stadtwerke verlangen nur elf Teilbeträge. Im Januar ist kein Abschlag fällig. In diesem Monat erstellen wir unsere Jahresendabrechnung für Sie – und errechnen auch Ihre Abschläge fürs neue Jahr, die dann ab Februar zu zahlen sind.

Ein Gaszähler misst die Menge des verbrauchten Gases. Sie wird in Kubikmeter (m³) angegeben. Erdgas ist aber nicht gleich Erdgas. Es gibt unterschiedliche Qualitäten, die bei gleicher Menge, unterschiedlich ergiebig sind. Wie viel Gas Sie verbrauchen, um z. B. Ihr Wohnzimmer um ein Grad zu erwärmen, hängt davon ab, welchen „Brennwert“ das verwendete Erdgas hat. Damit bei unterschiedlichen Brennwerten die Preise trotzdem gleich sind, rechnen wir die verbrauchte Menge Erdgas über den streng genormten Brennwertfaktor in Kilowattstunden um.

Sie können uns Ihre Zählerstände online durchgeben oder sie uns per Mail mitteilen

Nutzen Sie einfach unseren Online-Umzugsservice. So bekommen wir alle Infos, die wir brauchen und Sie sind sicher, nichts versäumt zu haben.

Lassen Sie uns einfach eine Nachricht zu kommen. Entweder über unseren Online-Service, per Mail an service@sw-glueckstadt.de oder per Post an Stadtwerke Glückstadt GmbH, Bahnhofstraße 1, 25348 Glückstadt.. Wir brauchen dabei bitte folgende Angaben von Ihnen:

  • die Zählernummer
  • die Adresse
  • und idealerweise auch das Einzugsdatum plus den Zählerstand bei Schlüsselübergabe (sofern sie schon stattgefunden hat)

Vielen Dank!