Phone Icon
Kundenzentrum & Service-Hotline
Entstörungsdienst
Location Icon
Kundenzentrum:
Bahnhofstraße 1 |
25348 Glückstadt
Öffnungszeiten:
Mo | Mi | Do: 8-12 und 13-16 Uhr
Di: 10-18 Uhr | Fr: 8-13 Uhr
FAQ

Auch für Fernwärmekunden gilt: Der Dezemberabschlag wird vom Bund übernommen. Berechnungsgrundlage ist dabei der Septemberabschlag. Er wird um 20 % erhöht, um Preissteigerungen bis Dezember zu berücksichtigen. Allerdings geht das Gesetz dabei von 12 Abschlägen jährlich aus. Als Kunde der Stadtwerke Itzehoe sind Ihre jährlichen Wärmekosten auf 11 Abschläge verteilt. Ihre Einmalzahlung errechnet sich daher so: Septemberabschlag mal 11 geteilt durch 12 mal 1,2.

  • Beispiel: Bei einem Abschlag von 100 Euro im September beläuft sich die Einmalzahlung auf 110 Euro. 

Die Höhe der Soforthilfe im Dezember wird sich also von der tatsächlichen Höhe Ihres Dezemberabschlags unterscheiden. Die Differenz werden wir in Ihrer kommenden Jahresrechnung berücksichtigen.

Gut zu wissen: Die Soforthilfe betrifft grundsätzlich den Vertragspartner oder die Vertragspartnerin des Fernwärmeversorgers. Mieterinnen und Mieter werden daher erst mit der nächsten Nebenkostenabrechnung entlastet. Vermietende sollen aber noch im Dezember individuell darüber informieren, wie hoch die Entlastung ausfallen wird.

Die Bundesregierung hat die Berechnung so festgesetzt: 1/12 Ihres Jahresverbrauchs multipliziert mit dem Arbeitspreis für Gas, wie er im Dezember 2022 für Sie gilt. Dazu kommt 1/12 des Grundbetrages, wie ihn Ihr Gastarif vorsieht.

Nein. Die Höhe der Einmalhilfe im Dezember richtet sich nach einer Prognose über Ihren diesjährigen Gasverbrauch. In sie fließen zahlreiche Aspekte ein, um einen realistischen Wert zu erhalten – etwa Ihr Vorjahresverbrauch, Witterungsgegebenheiten, bauliche Energieeffizienzmaßnahmen und vieles mehr. Eine kurzfristige Erhöhung Ihrer Abschlagszahlung hätte also auf die Einmalhilfe keinen Einfluss.

Nein, denn als Kunde der Stadtwerke Glückstadt sind Ihre jährlichen Gaskosten auf 11 Abschläge verteilt. Die Bundesregierung hat die Höhe der Einmalzahlung auf 1/12 der Gaskosten festgesetzt. Da 1/12 weniger ist als 1/11 wird die einmalige Dezemberentlastung also von ihrem monatlichen Abschlag abweichen. Die Differenz werden wir in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigen.

Die Einmalzahlung bezieht sich nur auf Ihre Gaskosten. Bitte zahlen Sie die Abschläge für Strom und Wasser weiter, um hier nicht in Rückstand zu geraten.

  • Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung gegeben haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Wir werden den Gasabschlag im Dezember nicht einziehen.
  • Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, reduzieren Sie ihn bitte für Dezember um die Höhe Ihres Gasabschlags. Falls Sie das vergessen oder es nicht rechtzeitig schaffen: Wir schreiben Ihnen die zu viel geleistete Zahlung gut – und verrechnen Sie über Ihre Jahresrechnung, die Sie im Januar 2023 erhalten.
  • Wenn Sie Ihre Überweisung monatlich selbst vornehmen, reduzieren Sie ihre Zahlung bitte für Dezember um die Höhe Ihres Gasabschlags. Falls Sie das vergessen oder es nicht rechtzeitig schaffen: Wir schreiben Ihnen die zu viel geleistete Zahlung gut – und verrechnen Sie über Ihre Jahresrechnung, die Sie im Januar 2023 erhalten

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat den gesamten Energiemarkt in eine Krise gestürzt. Russland liefert kein Gas mehr in den Westen. Deshalb sind die Preise für Erdgas und Fernwärme (und in der Folge auch für Strom, Heizöl und Pellets) drastisch gestiegen. Eine Gasmangellage hätte gravierende Folgen – für private Verbraucherinnen und Verbraucher wie für Gewerbe und Industrie. Außerdem könnte das Gasnetz, im schlimmsten Fall europaweit, zusammenbrechen.

Deshalb ist es sehr wichtig, mit Energie äußerst effizient umzugehen. Da viele unserer stromerzeugenden Kraftwerke mit Gas betrieben werden und nun nicht mehr im gewohnten Umfang zur Verfügung stehen, gilt das auch für Strom.

„Jede Kilowattstunde zählt“ – mit diesem Aufruf hat sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck schon im Sommer an alle Deutschen gewandt. Wir unterstützen diesen Aufruf ausdrücklich. Auf unserer Webseite finden sie hier einige einfache Hinweise, wie sich Strom und Gasverbrauch mit wenig Aufwand reduzieren lassen.

Die Bundesregierung hat die Mehrwertsteuer für Gaslieferungen von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Diese Regelung gilt von Oktober 2022 bis März 2024. Wir geben die Mehrwertsteuersenkung selbstverständlich 1:1 an Sie weiter.

Je effizienter ein Energieträger genutzt wird, desto besser für die Umwelt. Frei nach dem Motto „Weniger hineinstecken, mehr herausbekommen“ nutzt ein Blockheizkraftwerk die investierte Energie besonders wirksam im Verhältnis zur erhaltenen Endenergie – also dem, was bei Ihnen als Wärme ankommt. Je niedriger sein Primärenergiefaktor, desto effizienter arbeitet ein BHKW. Die Kennzahlen unserer vier Anlagen stehen dabei sehr gut da:

  • Klosterforst 0,16
  • Klinikum 0,02
  • Schwimmzentrum 0,02
  • Kamper Weg 0,81

Fernwärme ist eine preiswerte Alternative zu konventionellen Heizungen. Das hat mehrere Gründe:

  • die Technik eines Blockheizkraftwerks nutzt den eingesetzten Brennstoff hoch effizient und senkt dadurch den Verbrauch.
  • Bei einer Versorgung mit Fernwärme fallen für Sie viele Kosten gar nicht erst an: Es entfallen die Investitionen für Heizungsraum, Kessel und Tank bzw. Heizmittelauf-bewahrung. Kosten für Schornsteinfeger und Anlagenwartung gibt’s ebenfalls nicht.

Die konkreten Kosten für Fernwärme setzen sich so zusammen:

  • Grundpreis -> Damit finanzieren wir den Bau, die Wartung und Modernisierung unserer BHKWs
  • Arbeitspreis -> Für die Kosten des Brennstoffs und den Strom der Pumpen
  • Verrechnungspreis -> Darin sind die Kosten für Messung und Abrechnung enthalten

Eine detaillierte Aufstellung können Sie hier einsehen.