Parallel zur Einführung der neuen Gasumlagen hat die Bundesregierung beschlossen, die Mehrwertsteuer für Gaslieferungen von 19 auf 7 Prozent zu senken. So soll der starke Anstieg der Energiepreise für Haushalte und Unternehmen zumindest teilweise abgefedert werden.
Zunächst war beabsichtigt, auf die neuen Gasumlagen gar keine Mehrwertsteuer zu erheben. Das ließen geltende EU-Gesetze allerdings nicht zu. Nachdem nun die Höhen aller neuen Gasumlagen feststehen, hat die Bundesregierung deshalb die generelle Senkung der Mehrwertsteuer auf den Preis für Gaslieferungen beschlossen. Sie soll bis zum 31. März 2024 gelten.
Welche neuen Umlagen kommen auf Sie zu?
Ab 1. Oktober gelten insgesamt drei neue Umlagen. Sie werden regelmäßig überprüft und können alle drei Monate angepasst werden:
- Gasbeschaffungsumlage: Sie beträgt 2,419 Cent pro kWh und soll Lieferanten stützen, die zurzeit Gas zu einem Vielfachen des Preises einkaufen, zu dem sie es aufgrund bestehender Verträge verkaufen können.
- Gasspeicherumlage: Ihre Höhe ist auf 0,059 Cent pro kWh festgesetzt und soll sicherstellen, dass Deutschlands Gasspeicher für den Winter maximal befüllt werden.
- Regelenergieumlage: Sie soll mit 0,57 Cent pro kWh zu Buche schlagen. Die sogenannte Regelenergie dient dazu, unser Gasnetz stabil zu halten – bei schwankenden Gasflüssen zukünftig ein wichtiger Sicherheitsfaktor. Die Regelenergieumlage ist nicht „neu“, betrug aber zuletzt 0 Cent.
Wann werden sich die neuen Umlagen auswirken?
Die Mehrwertsteueränderung beim Gaspreis muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Wir planen deshalb, die neuen Umlagen ab dem 1. November an unsere Kundinnen und Kunden weiterzugeben.
Wir sind für Sie da!
Sie haben Fragen zu den neuen Gasumlagen? Sie möchten Ihre monatlichen Abschläge vorsorglich anpassen oder benötigen bei einem anderen Energiethema unsere Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an – persönlich im Kundenzentrum und am Telefon oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Die neue Gasumlage wird ab dem 1. Oktober 2022 fällig. Unternehmen und private Verbraucher müssen sie gleichermaßen zahlen. Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommen Sie hier.
Warum wird die Gasbeschaffungsumlage (kurz Gasumlage) eingeführt?
Im Kern dient die Umlage dazu, Lieferausfälle durch einen Zusammenbruch des deutschen Gasmarktes zu verhindern. Vor allem der russische Krieg gegen die Ukraine hat den globalen Gasmarkt in massive Turbulenzen gestürzt. Aktuell liegen die Gasbeschaffungspreise an der Börse um bis zu 500 Prozent höher als vor der Krise. Die gestiegenen Kosten drohen Importeure und Versorger in die Insolvenz zu treiben. Denn ihre Mehrkosten dürfen sie bislang nicht an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Die Gasumlage soll diese Situation entschärfen, indem sie bis zu 90 Prozent der Mehrkosten auffängt.
Wie wirkt sich die Gasumlage auf den Gaspreis aus?
Für einen durchschnittlichen Haushalt mit vier Personen und einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh ergibt sich eine Mehrbelastung von rund 480 Euro – also 40 Euro monatlich. Es zeichnet sich ab, dass auf die Gasumlage zusätzlich die Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben wird. Dann erhöhen sich die Belastungen in unserem Beispiel auf 570 Euro jährlich bzw. 47,50 Euro monatlich.
Wann sehe ich die Umlage auf meinen Abschlägen?
Um die Gasumlage weitergeben zu können, müssen wir Informationspflichten nachkommen, die an vier- bis sechswöchige Fristen gebunden sind. Zum Beispiel die Mehrwertsteuerfrage ist aber noch ungeklärt. Deshalb werden wir die Umlage frühestens im November oder Dezember in den Abschlägen berücksichtigen.
Kann sich die Höhe der Umlage ändern und wie lange soll sie erhoben werden?
Die Umlage wird monatlich abgerechnet, alle drei Monate kann sie angepasst werden. Es ist also damit zu rechnen, dass die Höhe der Gasumlage sich bereits zum Jahreswechsel ändert. Bislang ist vorgesehen, dass die Umlage zum 1. April 2024 ausläuft.
Sind weitere Umlagen geplant?
Neben der Umlage, die die gestiegenen Gasbeschaffungskosten abfedern soll, wird es eine zweite Umlage für die Kosten der Gaseinspeicherung geben. Damit sich die Gaskrise im kommenden Winter nicht weiter zuspitzt, hat die Bundesregierung die Gesetze zur Vorratsspeicherung von Erdgas verschärft. So müssen die deutschen Gasspeicher bis zum 1. November zu mindestens 95 Prozent gefüllt sein. Auch diese ehrgeizige Zielstellung kostet Geld. Diese Kosten soll die Gasspeicherumlage auffangen. Aktuell wird damit gerechnet, dass sich diese zweite Umlage nicht so massiv auf den Gaspreis auswirken wird, wie die Gasbeschaffungsumlage. Ihre Höhe soll am 18. August festgesetzt werden.
Deshalb hat der Gesetzgeber im Sommer 2022 eine Neuregelung beschlossen. In Fällen, in denen ein Anbieter seinen Lieferverpflichtungen gegenüber Kundinnen und Kunden nicht nachkommt – etwa durch Insolvenz – greift eine dreimonatige Ersatzversorgung durch den jeweiligen Grundversorger. Kundinnen und Kunden können innerhalb dieser drei Monate jederzeit zu einem anderen Versorger oder in einen Sondervertrag wechseln, wenn dieser angeboten wird. Nach drei Monaten endet die Ersatzversorgung.
Wen betreffen die neuen Regeln?
Eigentlich gelten sie für alle – für Geschäftskundinnen und -kunden allerdings nur, wenn ihr Verbrauch unter 10.000 kWh im Jahr liegt und sie am Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz angeschlossen sind. Fallen Sie nicht in diese Gruppe, setzen Sie sich bei Fragen bitte mit uns in Verbindung. Ihre Ansprechpartner finden sie hier.
Preisgestaltung
Die Preise in der Ersatzversorgung können immer zum 1. und 15. eines Monats auf Basis kurzfristiger Beschaffungskosten angepasst werden. Wir informieren Sie auf unseren Internetseiten transparent darüber, welche Kosten dem jeweils aktuellen Ersatzversorgungstarif zugrunde liegen.
Die Preise in der Grundversorgung sind für alle Kundinnen und Kunden gleich – und zwar unabhängig davon, wann der Tarif abgeschlossen wird.
Die Preisblätter zu unserer Grund- und Ersatzversorgung finden Sie hier:
- Privatkunden Strom
- Privatkunden Gas
- Strom & Gas für Geschäftskunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 10.000 kWh
Der Notfallplan Gas wurde für den Fall geschaffen, dass Deutschland eine Krise in der Gasversorgung droht. Mit dem Überfall Russlands auf die Ukraine ist dieser Fall eingetreten. Erdgas ist so knapp – und so teuer – wie nie zuvor.
Drei Warnstufen
Bereits im März rief Bundeswirtschaftsminister Habeck deshalb erstmals die Frühwarnstufe aus. Für Verbraucher hatte das zunächst kaum Auswirkungen. Jetzt gilt seit Juni die Alarmstufe. Das bedeutet: Die Gasversorgung ist gestört. Noch muss der Staat zwar nicht in den Markt eingreifen. Bereits jetzt könnte aber die Preisanpassungsklausel aktiviert werden. Sie erlaubt es Versorgern, die gestiegenen Beschaffungspreise an ihre Kundschaft weiterzugeben.
Gas für den Winter einspeichern
Aktuell ist Erdgas am internationalen Markt verfügbar und wird eingespeichert. Kritisch wird es, wenn Russland seine Gaslieferung nach Deutschland im Anschluss an die Wartungsarbeiten an der Pipeline Nordstream I nicht wieder aufnimmt. Dann können die Gasspeicher ohne zusätzliche Maßnahmen kaum den gesetzlich vorgeschriebenen Füllstand von 90 Prozent bis Dezember erreichen.
Was jetzt passiert
Mit der Alarmstufe werden die Lösungsanstrengungen weiter intensiviert. Dazu gehört auch das Signal, dass der Energieverbrauch aus Vorsorgegründen reduziert werden soll. Für Sie als Verbraucher ändert sich allein mit der Ausrufung der Alarmstufe erst einmal nichts. Auch in der sogenannten Alarmstufe setzen die Stadtwerke Glückstadt alles daran, eine stabile Gasversorgung zu gewährleisten. Allerdings lässt sich derzeit nicht abschätzen, wie sich die Lage weiterentwickelt. In jedem Fall sind aber private Haushalte und Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt.
Energieeffizienz ist das Gebot der Stunde
Jede Kilowattstunde Energie, die wir nicht verbrauchen, trägt dazu bei, dass wir mehr Gas einspeichern und dadurch besser durch den Winter kommen können. Helfen Sie bitte mit, so viel Energie wie möglich einzusparen. Das geht schon durch kleine Änderungen im Alltag. Ein paar sehr nützliche Tipps zum Thema finden sie hier auf unserer Website
Um uns aus der einseitigen Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu befreien, braucht es politische Weichenstellungen. Aber auch jede und jeder einzelne kann helfen, dass uns die Gaskrise nicht kalt erwischt – einfach, indem wir weniger Energie verbrauchen.
19° Celsius

Eine warme Wohnung ist behaglich – kostet aber auch sehr viel Energie. Für einen gesunden Schlaf, das wissen wir alle schon lange, ist eine Temperatur von 16 oder 17 Grad super. Und am Tag? Viele Wohnungen und Büros werden tagsüber auf 21, 22 Grad und darüber aufgeheizt. Das führt erstens zu trockener Luft, was die Schleimhäute schädigen kann. Und zweitens: Das Fraunhofer-Institut für Solarenergie hat ausgerechnet, jedes Grad weniger spart sechs bis sieben Prozent Erdgas! Wenn wir alle unsere Raumtemperaturen auf, sagen wir 19° Celsius einpendelten, kämen bundesweit rund 20 % Ersparnis zusammen.
Viel heiße Luft

In Fragen der gefühlten Wärme sind wir alle sehr unterschiedlich. Wo mancher sich den Pullover vom Leib reißt, zieht der andere noch einen drüber. Der Kompromiss ist dann häufig fatal: Heizen bei gekipptem Fenster. Das ist eine arge Verschwendung von Heizgas und darüber hinaus ein übler Schlag für unser Klima. Denn auch verpuffte Heizenergie produziert den Klimakiller CO2. Besser ist, zwei- dreimal am Tag für ein paar Minuten mit Durchzug zu lüften und dabei die Heizung herunterzudrehen. Sehr gesunder Nebeneffekt: So effizient für frische Luft zu sorgen, beugt wirksam der Schimmelbildung vor.
Eile mit Weile

Gegenwärtig wird heiß diskutiert, ob Tempolimits her und Kurzstreckenflüge verboten werden sollen. Während die anderen noch streiten, kann man hier ganz einfach selbst in Gang kommen. Buchstäblich. Einfach den Verbrenner stehen lassen, wenn seine Dienste nicht unbedingt erforderlich sind. Wo es geht, zu Fuß unterwegs sein, das Fahrrad und die Öffis nutzen. Und, wenn eine Autofahrt denn partout sein muss, sich selbst die Grenzen setzen: Wer bewusst mal Tempo ‚rausnimmt, hilft Abermillionen Liter Sprit zu sparen, die dem Klima schon lange kräftig zusetzen.
Kleine Dinge, schnell gemacht

Um Wärmeenergie effizient zu nutzen, helfen viele Details, die rasch und einfach umzusetzen sind:
Heizkörper entlüften: Wenn es im Heizkörper gluckert oder die Wärme ungleich in ihm verteilt ist, kommt die erzeugte Wärme nicht richtig zum Zug. Die Heizung muss entlüftet werden. Warmduschen, aber sparsam: Duschköpfe mit Sparfunktion sorgen dafür, dass nicht zu viel Wasser erhitzt werden muss – was unnötig viel Energie verbraucht. Auch eine Überlegung wert: nicht täglich und vor allem kürzer duschen.
Vorhänge & Co.: Rollos, Jalousien und Vorhänge helfen, nachts die Fenster zusätzlich zu isolieren. Ergebnis: Sie haben es wärmer und Ihre Heizung trotzdem weniger zu tun. Wichtig allerdings: Heizkörper dürfen nicht von Vorhängen (oder Möbeln) bedeckt sein!
Für Ihre Fragen rund um Versorgungssicherheit und mehr Energieeffizienz stehen wir Ihnen immer gern zur Verfügung!
Schwimmen, laufen, Rad fahren: Das Detlefsengymnasium veranstaltet am 29. Juni einen Schüler-Triathlon. Der Schwimm-Part findet im Fortunabad statt. Von 7.30-10:00 Uhr ist das Sportbecken für den Wettkampf reserviert. Zugucken und anfeuern ist aber erwünscht!
Bei wunderschönem Wetter konnte am vergangenen Samstag pünktlich um 8:00 Uhr unser traditionelles 12-Stunden-Schwimmen starten.
94 Schwimmerinnen und Schwimmer legten insgesamt eine Strecke von 135.150 m zurück – und haben damit die stolze Summe von 1.913 Euro für den guten Zweck erschwommen. Über die tolle Spende darf sich dieses Jahr die Glückstädter Jugendfeuerwehr freuen.
Ein großes Dankeschön an dieser Stelle vor allem an unsere Badegäste: Rund 1.000 waren gekommen und feuerten die Teilnehmenden immer wieder kräftig an.
Der Förderverein war auch dieses Jahr damit betraut, die geschwommenen Bahnen zu zählen. Zusätzlich hatte der Verein ein amüsantes Bootfahren im Springerbecken organisiert. Die DLRG und unser Kiosk-Team kümmerten sich um das leibliche Wohl aller Gäste. Auf der Liegewiese gab es von der Jugendfeuerwehr ein kleines Rahmenprogramm für die Jüngsten. Ein Riesenspaß und toller erfolgreicher Tag – herzlichen Dank an alle, die daran mitgewirkt haben!
Ab Juli entfällt die EEG-Umlage – lesen Sie, was das für Ihr Budget bedeutet.
Aktuell schlägt die Umlage beim Strompreis mit 3,72 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zu Buche. Schon für einen Durchschnittshaushalt kommt da künftig eine ordentliche Entlastung zusammen: rund 110 Euro brutto bei einem angenommenen Verbrauch von 2.500 kWh pro Jahr. Für die zweite Hälfte dieses Jahres sind in diesem Beispiel also noch gut 55 Euro drin.
Die nächste gute Nachricht: Sie müssen nichts unternehmen. „Ihren Verbrauch für die sechs Monate ab Juli ermitteln wir rechnerisch auf Basis des Gesamtverbrauchs und berücksichtigen das direkt in der nächsten Jahresabrechnung“, erklärt unser Stadtwerke-Chef Torsten Fischer. Wer will kann uns aber gerne seinen Zählerstand am 30. Juni durchgeben, am besten online über unser Ableseportal.
Hintergrundwissen: Die Bundesregierung hatte die Senkung der EEG-Umlage zum 1.7. in ihrem sogenannten Osterpaket beschlossen. Die Finanzierungslücke, die dadurch entsteht, wird vom Bund aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds erstattet.
Glückstadt hilft der Ukraine – wir sind dabei. Sie auch?
Die Stadtwerke Glückstadt sind mit 500,- Euro dabei und kaufen 50 Karten.
- Bootsausrüster Klingbeil
- Bücherstube am Fleth
- Das Lädchen am Fleth
- Detlefsen-Museum
- Elektrohaus Meiners
- Foto Studio Edelmann
- Gasthaus Der Kleine Heinrich
- Glückwerk
- Hennings
- Henni Bohne
- Meiners Hobby & Spiel
- Offstoff
- Sieburger Uhren & Schmuck
- Siemonsen Optik, Uhren & Schmuck
- Touristinformation Glückstadt
- Wohnidee Kupke
Unsere Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden
Die humanitäre Situation in der Ukraine macht fassungslos. Aber auch die Sorgen in puncto Versorgungssicherheit nehmen in Deutschland zu. Hier zumindest gibt es beruhigende Nachricht:
- Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Einrichtungen im Einzugsgebiet der Stadtwerke ist trotz des Konfliktes aktuell gewährleistet. Deutschland bezieht zwar einen Großteil des hier verbrauchten Erdgases aus russischen Quellen, allerdings sind die deutschen Gasspeicher mit 25 Prozent noch ausreichend gefüllt.
- Niemand wird in diesem Winter in den eigenen vier Wänden oder auf der Arbeitsstelle frieren müssen. Selbst, wenn Russland die Belieferung mit Gas vollständig einstellen sollte, würden die Gasreserven noch bis zum Ende der aktuellen Heizperiode ausreichen. Kritisch könnte es ab dem nächsten Winter werden.
Zwei konkrete Fragen werden uns gegenwärtig immer wieder gestellt:
Ich möchte nicht mit russischem Erdgas beliefert werden. Geht das?
Antwort: Leider nicht. Bei dem Erdgas, das durch unser Netz fließt, können wir technisch bedingt nicht zwischen Gas von verschiedenen Herstellern oder Bezugsorten unterscheiden. Der Anteil russischen Erdgases in Deutschland wird nur insgesamt gemessen – und zwar an den Netzübergabepunkten (z. B. Nordstream 1).
Falls Russland kein Gas mehr liefert, bin ich dann betroffen?
Antwort: Ein sofortiger Lieferstopp hätte aktuell keine Auswirkungen, da Deutschland auf die Reserven in den Gasspeichern zurückgreift. Die Reserven reichen für die aktuelle Heizperiode aus.