Fangen wir mit einem aktuellen und besonders perfiden Fall an: Jemand klingelt an der Haustür. Es geht um Strom und der Mann an der Tür erzählt, er könne ein günstiges und gutes Angebot unterbreiten. Die Energiekosten sind aktuell hoch, also will sich die Wohnungsmieterin mal anhören, was der Verkäufer zu bieten hat. Rasch sorgt der Eindringling dafür, die Stadtwerke-Unterlagen zu sehen – und mit dem Versprechen, 150 Euro günstiger zu sein, entlockt der Mann der Dame ihre Unterschrift. Dann geht alles ganz schnell, und der Typ ist wieder aus der Tür. Erst als die Dame bemerkt, dass sie gar keine Kopie der unterschriebenen Unterlagen hat, schöpft sie Verdacht – und meldet sich besorgt bei uns. Die Fakten:

  • Wer keine Anschrift seines Vertragspartners hat, kann nicht widerrufen. Nach 14 Tagen ist das Widerrufsrecht verstrichen. Oft warten die Trickser mit der Zusendung der Vertragsunterlagen, bis die Frist um ist.
  • Melden Sie sich in so einem Fall so rasch wie möglich bei uns unter der Nummer 04124 9360. Lassen Sie einen Vermerk hinterlegen, dass Sie nicht kündigen wollen. Wir lehnen dann den Antrag auf Lieferantenwechsel ab, sobald er bei uns eintrifft. Das hilft in den allermeisten Fällen. Wenn nicht, bleibt ihnen nur die ordentliche Kündigung des neuen Energielieferanten.
  • Am besten: Sie schließen erst gar keinen Vertrag an der Haustür ab. Lassen Sie sich eine Visitenkarte geben und verweisen Sie darauf, dass Sie sich melden würden, falls Sie ein Angebot gemacht bekommen möchten.

Bei Telefonverträgen haben Sie etwas bessere Karten

Gern melden sich dubiose Energieverkäufer auch per Telefon. Hier gilt es, vor allem eines zu beherzigen: Niemals die Zählernummer herausgeben! Sie genügt, um eine Vertragskündigung und einen Versorgerwechsel anzustoßen. Falls das ohne Ihr Wollen passiert: Ihre Widerrufsfrist beginnt erst, wenn Ihnen der neue Vertrag zugegangen ist. Sie haben dann 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.

Was Sie tun können, um Telefontricksern nicht auf den Leim zu gehen:

  • Machen Sie den Anrufer oder die Anruferin darauf aufmerksam: Werbeanrufe per Telefon sind ohne Ihre Einwilligung verboten.
  • Geben Sie niemals Kundendaten heraus.
  • Lassen Sie sich den Namen des Anrufers oder der Anruferin, die Telefonnummer und den Namen des Unternehmens geben, für das angerufen wird.
  • Kontaktieren Sie uns, Ihre Informationen helfen uns, Schritte gegen unseriöse Firmen zu unternehmen und andere Kundinnen und Kunden zu warnen.
  • Melden Sie unerlaubte Telefonwerbung auch der Bundesnetzgentur.

Und wie gesagt, falls das Kind schon in den Brunnen gefallen ist: Sobald Sie Ihre Auftragsbestätigung oder Vertragsunterlagen bekommen, widersprechen Sie per Einschreiben und Rückschein. 14 Tage haben Sie dafür Zeit. Eine Mustervorlage für Ihren Widerruf finden Sie hier bei der Verbraucherzentrale.