Die sogenannte Dezemberhilfe sieht vor, dass der Bund den Erdgas- bzw. Fernwärmeabschlag übernimmt, den Verbraucherinnen und Verbraucher im Dezember an ihre Versorger zahlen. Wir erklären, wie diese Einmalzahlung ablaufen soll:

Was muss ich tun, um die Entlastung für Dezember zu erhalten?

  • Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung gegeben haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Wir werden den Gas- bzw. Fernwärmeabschlag im Dezember nicht einziehen.
  • Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder selbst überweisen, reduzieren Sie den Betrag bitte im Dezember um die Höhe Ihres Erdgas- bzw. Fernwärmeabschlags. Falls Sie das vergessen oder es nicht rechtzeitig schaffen: Wir schreiben Ihnen die zu viel geleistete Zahlung gut – und verrechnen Sie über Ihre Jahresrechnung, die Sie im Januar 2023 erhalten.

Wie errechnet sich der Betrag für die Einmalzahlung?

Für Erdgas legt das Gesetz die Berechnung so fest: 1/12 Ihres Jahresverbrauchs multipliziert mit dem Arbeitspreis für Gas, wie er im Dezember 2022 für Sie gilt. Dazu kommt 1/12 des Grundbetrages, wie ihn Ihr Gastarif vorsieht.

Für Fernwärme gilt: Grundsätzlich ersetzt der Bund Fernwärmekundinnen und -kunden 120 % des Septemberabschlags. Allerdings geht das Gesetz dabei von 12 Abschlägen jährlich aus. Als Kunde der Stadtwerke Glückstadt sind Ihre jährlichen Wärmekosten auf 11 Abschläge verteilt. Ihre Einmalzahlung errechnet sich daher so: Septemberabschlag mal 11 geteilt durch 12 mal 1,2. Beispiel: Bei einem Abschlag von 100 Euro im September beläuft sich die Einmalzahlung auf 110 Euro.

Entspricht die Höhe der Einmalzahlung genau meinem monatlichen Gas- bzw. Fernwärmeabschlag?

Ihre jährlichen Erdgas- bzw. Fernwärmekosten werden bei den Stadtwerken Glückstadt auf 11 Abschläge verteilt. Da die Bundesregierung grundsätzlich von 12 Abschlägen ausgeht, wird sich die Einmalzahlung von der Höhe Ihres üblichen Dezemberabschlags unterscheiden. Die Differenz werden wir in Ihrer kommenden Jahresrechnung berücksichtigen.

Mein diesjähriger Jahresverbrauch steht noch gar nicht fest – kann ich die Höhe der Dezemberhilfe steigern, indem ich jetzt noch meinen Abschlag erhöhe?

Nein. Bei Fernwärme wird der Septemberabschlag zugrunde gelegt. Bei Erdgas richtet sich die Höhe der Einmalhilfe nach einer Prognose über Ihren diesjährigen Gasverbrauch. In sie fließen zahlreiche Aspekte ein, um einen realistischen Wert zu erhalten – etwa Ihr Vorjahresverbrauch, Witterungsgegebenheiten, bauliche Energieeffizienzmaßnahmen und vieles mehr. Eine kurzfristige Erhöhung Ihrer Abschlagszahlung hätte also auf die Einmalhilfe keinen Einfluss.

Was ist bei der Einmalzahlung im Dezember zu beachten?

Die Einmalzahlung bezieht sich nur auf Ihre Erdgas- bzw. Fernwärmekosten. Bitte zahlen Sie die Abschläge für Strom und Wasser weiter, um hier nicht in Rückstand zu geraten.

Werden für die Einmalzahlung persönliche Daten übermittelt?

Wir regeln alle Formalitäten, die im Zusammenhang mit der Einmalzahlung anfallen. Für die Abwicklung ist es allerdings erforderlich, bestimmte persönliche Daten weiterzuleiten. Das betrifft konkret: Name, Anschrift und, soweit hinterlegt, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.